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Trennung: 10 Tipps wie ich mich klug vom Ehepartner trenne

  • Frühzeitig Beratung vom Experten einholen.
  • reichen sie die scheidung schon nach 9 Monaten ein.
  • Für die Vollendung des Trennungsjahres kommt es bei der Scheidung nach § 1565 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch ausschließlich auf den Zeitpunkt des letzten Scheidungstermins an.Das bedeutet, dass der Scheidungsantrag bereits nach ca. 9 - 10 Monaten Trennung beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden kann. Dies deshalb, weil das Scheidungsverfahren bis zum Scheidungstermin in der Regel mindestens 3 Monate benötigt und dann sicher die einjährige Trennung vorliegt.
  • Der Beginn des Trennungsjahres hat auch steuerliche Auswirkungen, so dass eine Beratung über den Beginn des Trennungsjahres wichtig ist, insbesondere wenn der Jahreswechsel bevorsteht. Man sollte eventuell warten bis man dem Partner seinen Trennungswunsch bekannt gibt und damit den Beginn der Trennung einleitet.
  • Gab es Versöhnungsversuche, kann die Ehe trotzdem geschieden werden. Dies gilt jedenfalls, wenn es die Ehegatten nicht länger als bis zu 3 Monate noch einmal miteinander versucht haben

Fachanwältin für Familienrecht Sandra Segl klärt auf:
"Man muss wissen, dass nach solchen kurzfristigen Versöhnungsversuchen das Trennungsjahr nicht wieder von vorne anfängt zu laufen. Das Trennungsjahr wird auch nicht unterbrochen. Weitere Folge ist, dass wenn Sie kurzzeitig wieder als Ehepaar zusammenleben, in dem Jahr auch steuerlich zusammen veranlagt werden können!"

  • Beide Ehegatten sollten schon während des Trennungsjahres jeweils einen Kontenklärungsantrag bei den Rententrägern stellen. So erfahren sie, ob Nachweise für Zeiträume oder Tätigkeiten der Vergangenheit fehlen. Diese können nun eingeholt und die Unterlagen vervollständigt werden, statt damit erst im Versorgungsausgleichsverfahren loszulegen - so geht die Scheidung schneller über die Bühne.
  • trennungsfolgenvereinbarung. tipp schnell , ersten 2 monate am besten
  • trennung schriftlich dokumentieren
  • offen trennung zeigen
  • kinder nicht mit rein ziehen und auch nicht als waffe missbrauchen
  • aufteilung ehewohnung
  • versicherungsschutz überprüfen
  • vereinbaren sie einen termin bei dem anwalt ihrer wahl; der ist dann für den ehegatten gesperrt
  • nicht unüberlegt ausziehen, meist bleibt der dann drin


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